Engagiert für Kultur

Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich

MikroKulturFonds Sachsen-Anhalt

Kleine Projekte können Großes bewirken!

Die Vorteile des MikroKulturFonds auf einen Blick:

  • Förderung zwischen 100 und 1000 € für Projekte bis max. 5000 €
  • individuelle Beratung für die Engagierten durch die Landesverbände und die Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement im Bereich Kultur (in der Geschäftsstelle des Landesheimatbundes)
  • kurze und unbürokratische Formulare

Ziel ist es, Engagierte und Vereine mit einem vereinfachten Antragsverfahren zu motivieren, Mikroprojekte durchzuführen, die die kulturelle Vielfalt unseres Bundeslandes präsentieren und das bürgerschaftliche Engagement einmal mehr sichtbar machen.

Das Pilotprojekt hat die Landesarbeitsgemeinschaft Bürgerschaftliches Engagement in enger Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt und der Staatskanzlei / Ministerium für Kultur durchgeführt.

Aktuelle Informationen zum MikroKulturFonds sind über den Newsletter des Landesheimatbundes abrufbar. Die Servicestelle für bürgerschaftliches Engagement ist der Ansprechpartner für die Abwicklung (Antrag, Projektbegleitung, Abrechnung und Sachbericht).



Weitere Fördermöglichkeiten im Kulturbereich

Um das kulturelle Erbe des Landes zu pflegen und zu erschließen, bürgerschaftliches Engagement zu stärken und zu entwickeln sowie die Breitenkultur zu fördern, gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen für Projekte auf Basis der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen“ (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt).

Förderschwerpunkte sind unter anderem die Traditions- und Heimatpflege, die Musik, die Literatur, darstellende und bildende Kunst, die Museen und Sammlungen, die Kinder- und Jugendkultur sowie die Soziokultur. Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zum Land Sachsen-Anhalt aufweisen und von landesweiter, überregionaler oder regionaler Bedeutung und in besonderem Landesinteresse sein.

Die Zuwendung kann bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des zu fördernden Zweckes betragen, wobei Eigenarbeitsleistungen zur Aufbringung des Eigenanteils anerkennungsfähig sind. Zuwendungen beantragen können Vereine, aber auch Privatpersonen und Stiftungen.

Auskünfte erteilt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) das Referat Kultur, Landesfachstelle für Bibliotheken. Die Verbände bieten darüber hinaus Hilfe bei der Erstellung der Förderanträge an. Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist jeweils der 30. September. Neben der „Kulturförderrichtlinie“ existieren weitere Förderprogramme für die verschiedenen Kulturbereiche. Die Ansprechpersonen der Dachverbände erteilen hierzu im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit weitere Auskünfte.

Aktuelle Antragsformulare für die Kulturförderung finden Sie auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes www.lvwa.sachsen-anhalt.de.


Neben den Förderprogrammen des Landes existieren zahlreiche weitere Unterstützungsangebote. Zwei wichtige Rechercheinstrumente, um das für das eigene Vorhaben geeignete Förderinstrument zu finden, sind die Förderdatenbank des Bundes sowie die Seite des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Weitere Hinweise zu Förderprogrammen finden sich auf dem Engagementportal des Landes Sachsen-Anhalt.