Engagiert für Kultur

Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich

Sonderfonds MikroKultur und MikroKulturFonds Sachsen-Anhalt

25.01.2023

Senden Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 15.02.2023: per Post oder digital an info@lhbsa.de.

Sie erhalten eine E-Mail mit der Bestätigung, dass wir Ihren Antrag erhalten und aufgenommen haben.

Bis Ende März erhalten Sie von uns eine Information und ggf. dann zeitnah die Weiterleitungsvereinbarung. WICHTIG: Erst mit dem Datum der Weiterleitungsvereinbarung können Sie das Projekt/die Investition beginnen.

Wir beraten Sie zu Ihrem Antrag:

Ulrike Dietrich 0345 / 29 28 616 oder 0179 / 227 45 35

Steffi Halbauer 0345 29 28 610

Lea Rohde 01525 / 94 62 677

13.12.2022

Der SonderFonds MikroKultur ist ausgeschrieben:

Bis zum 15. Februar 2023 haben Vereine, Initiativen und Engagierte jetzt Zeit, einen Antrag für Ihr Mikroprojekt für 2023 zu stellen. Sie können für Projekte (bis 1.500,00 €) und Investitionen (bis 3.000,00 €), die einen Corona-Bezug haben, finanzielle Mittel erhalten. Hinweise und Details dazu finden Sie in der Information und im Merkblatt.

Die Antragsunterlagen sind kurz und erprobt. Die Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement unterstützt und berät gerne bei der Planung und Antragstellung. Nutzen Sie dafür auch unsere digitale Vereinssprechstunde, zu der wir Ihnen Beispiele vorstellen werden und alle Ihre Fragen beantworten wollen.

Die digitale Vereinssprechstunde zum SonderFonds MikroKultur muss krankheitsbedingt leider verschoben werden und findet nun am

Mittwoch, den 25. Januar 2023, um 18 Uhr, statt. 

Hier ist der Einwahllink zur Veranstaltung: https://landesheimatbundsachsenanhaltev.my.webex.com/meet/konferenz 

(Wenn Sie einen Techniktest wünschen, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig).

Der Sonderfonds MikroKultur steht auf Beschluss der Landesregierung von Sachsen-Anhalt zur Verfügung und wird von der Landesarbeitsgemeinschaft Bürgerschaftliches Engagement für den Bereich Kultur (LAG BEK) inhaltlich bewertet und steht allen Akteuren mit Beratungen zur Seite.

Die Antragsstellung ist einfach zu handhaben. Es müssen keine Kostenvoranschläge eingeholt werden und Eigenmittel sind nicht erforderlich. Mit der Umsetzung des Projektes kann sofort nach dem Abschluss einer Weiterleitungsvereinbarung mit dem Landesheimatbund als Sprecher der LAG BEK begonnen werden.

Geben Sie diese Informationen gerne an andere Interessierte weiter! 


20.07.2022

Die Antragsfrist für den MikroKulturFonds Sachsen-Anhalt endete am 19.06.2022. Ergebnisse der Projekte werden hier dokumentiert.

Mit dem MikroKulturFonds können kleine Projekte im Kulturbereich des Landes Sachsen-Anhalt mit Beträgen zwischen 100,00 und 1000,00 Euro gefördert werden. Die Projekte können erst nach Bewilligung und Abschluss einer Weiterleitungsvereinbarung beginnen.

Gefördert werden Vorhaben, die das bürgerschaftliche Engagement im Kulturbereich sichtbar machen und unterstützen.

Rückfragen richten Sie bitte an Ulrike Dietrich.

E-Mail: mikrokulturfonds@lhbsa.de

Telefon: 0345 / 29 28 616

Der MKF ist ein Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich (LAG BEK) und wird gefördert aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt. Die Verwaltung des MKF ist beim Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V. (LHB) angesiedelt. Antragsberechtigt sind im Kulturbereich engagierte Vereine und Einzelpersonen, die öffentlich wirksam agieren und vorrangig Mitglied in einem der in der LAG BEK vereinigten Kulturverbände sind.


Weitere Fördermöglichkeiten im Kulturbereich

Um das kulturelle Erbe des Landes zu pflegen und zu erschließen, bürgerschaftliches Engagement zu stärken und zu entwickeln sowie die Breitenkultur zu fördern, gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen für Projekte auf Basis der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen“ (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt).

Förderschwerpunkte sind unter anderem die Traditions- und Heimatpflege, die Musik, die Literatur, darstellende und bildende Kunst, die Museen und Sammlungen, die Kinder- und Jugendkultur sowie die Soziokultur.

Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zum Land Sachsen-Anhalt aufweisen und von landesweiter, überregionaler oder regionaler Bedeutung und in besonderem Landesinteresse sein. Die Zuwendung kann bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des zu fördernden Zweckes betragen, wobei Eigenarbeitsleistungen zur Aufbringung des Eigenanteils anerkennungsfähig sind. Zuwendungen beantragen können Vereine, aber auch Privatpersonen und Stiftungen.

Auskünfte erteilt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) das Referat Kultur, Landesfachstelle für Bibliotheken. Das Antragsformular und weitere Hinweise zum Verfahren sind auf der Internetseite des LVwA abrufbar. Die Verbände bieten darüber hinaus Hilfe bei der Erstellung der Förderanträge an. Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist jeweils der 30. September.Neben der „Kulturförderrichtlinie“ existieren weitere Förderprogramme des Landes Sachsen-Anhalt für die verschiedenen Kulturbereiche. Dazu zählen:

Die Ansprechpersonen der Dachverbände erteilen hierzu im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit weitere Auskünfte.


Neben den Förderprogrammen des Landes existieren zahlreiche weitere Unterstützungsangebote. Zwei wichtige Rechercheinstrumente, um das für das eigene Vorhaben geeigente Förderinstrument zu finden, sind die Förderdatenbank des Bundes sowie die Seite des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Weitere Hinweise zu Förderprogrammen finden sich auf dem Engagementportal des Landes Sachsen-Anhalt.


Kultur macht stark

Das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird in 2018 fortgesetzt. Jedes Kind und jeder Jugendliche soll die bestmöglichen Bildungschancen erhalten – unabhängig von der sozialen Herkunft. Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) deshalb seit 2013 außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. In lokalen Bündnissen für Bildung setzen engagierte Bürgerinnen und Bürger bundesweit Projekte für Kinder und Jugendliche um, die aus Verhältnissen kommen, die den Zugang zu Bildung erschweren: Paten- und Mentorenprogramme, Leseförderungen, Ferienfreizeiten, Musik-, Tanz-, Theater- oder Zirkusaktionen.

Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“

Gefördert werden Baudenkmale, historische Parks und Gärten sowie Bodendenkmale, in denen sich beispielhaft architektonische, städtebauliche, wissenschaftliche, geschichtliche oder politische Leistungen abbilden. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Kulturdenkmalen.

Demokratie leben

Zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürgern in ganz Deutschland setzen sich tagtäglich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Bei dieser wichtigen Arbeit unterstützt sie das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zu den Zielgruppen des Bundesprogramms gehören insbesondere Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure. Beitrag im Sachsen-Anhalt-Journal.

Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen und fördert Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kunst und Kultur fallen. Der Schwerpunkt liegt auf innovativen Programmen und Projekten im internationalen Kontext. Gefördert werden künstlerische Produktionen für alle nicht kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens (bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotographie, Architektur, kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug, Neue Medien, verwandte Formen sowie spartenübergreifende Vorhaben). Antragsberechtigt sind Institutionen im In- und Ausland unabhängig von ihrer Rechtsform.