Engagiert für Kultur

Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich

MikroKulturFonds - kleine Projekte können Großes bewirken!

Der MikroKulturFonds ist bis zum 28.04.2024 ausgeschrieben.

Beratung

Termin

Anträge bis zum 28.04.2024 bitte hier einreichen: mikrokulturfonds@lhbsa.de.

Alle Antragstellenden erhalten eine E-Mail über den Eingang des Antrages.

Ziel

ist es, Engagierte und Vereine mit einem einfache Antragsverfahren zu motivieren, Mikroprojekte durchzuführen, die die kulturelle Vielfalt unseres Bundeslandes präsentieren und das bürgerschaftliche Engagement einmal mehr sichtbar machen.

Insgesamt 74.000 Euro (davon 20.000 Euro im Regelfonds MikroKulturFonds und ca. 54.000 Euro im Sonderfonds MikroKultur) stellt das Land Sachsen-Anhalt in diesem Jahr für gemeinnützige und im Ehrenamt ausgeführte Kleinst- bzw. Mikroprojekte im Bereich der Kunst und Kultur zur Verfügung.

Die Servicestelle für bürgerschaftliches Engagement ist der Ansprechpartner für die Abwicklung (Beratung, Antrag, Projektbegleitung, Abrechnung und Sachbericht).

Kurz und knapp

  • Förderung zwischen 100 und 1.000 € für Projekte bis max. 5.000 € (Regelfonds für kleine Kulturprojekte)
  • Förderung zwischen 100 und 3.000 € für Projekte bis max. 5.000 €, die die Folgen der Pandemie abfedern oder das kulturelle Engagement resilienter machen (Förderung über das Corona-Sondervermögen)
  • individuelle Beratung für die Engagierten durch die Landesverbände und die Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement im Bereich Kultur (in der Geschäftsstelle des Landesheimatbundes)
  • kurze und unbürokratische Formulare

Was nicht gefördert wird

  • Karnevalsveranstaltungen
  • Weihnachts- und Ostermärkte
  • Jahrmärkte
  • Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren
  • Veranstaltungen von Sportvereinen
  • Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt auf soziale oder sozialpädagogische Arbeit
  • Veranstaltungen mit dem Schwerpunkt Umwelt- und Naturschutz
  • Ausgeschlossen von einer Förderung im Rahmen der Mikroförderung sind Projekte, welche bereits Landesmittel erhalten (Verbot der Doppelförderung). Die Förderung von Personalkosten (Anstellung mittels Arbeitsvertrags) liefe einer Förderung des Ehrenamtes zuwider. Der Antragsteller darf nicht der Empfänger eines Honorar sein.
  • Alle Ausschlusskriterien und Informationen zur Warteliste im Merkblatt und in den Tipps für die Antragstellung
Mikroförderung in Sachsen-Anhalt – ein Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich

Weitere Engagierte und Vereine, die 2023 gefördert wurden:



Weitere Fördermöglichkeiten im Kulturbereich

Um das kulturelle Erbe des Landes zu pflegen und zu erschließen, bürgerschaftliches Engagement zu stärken und zu entwickeln sowie die Breitenkultur zu fördern, gewährt das Land Sachsen-Anhalt Zuwendungen für Projekte auf Basis der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen“ (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt).

Förderschwerpunkte sind unter anderem die Traditions- und Heimatpflege, die Musik, die Literatur, darstellende und bildende Kunst, die Museen und Sammlungen, die Kinder- und Jugendkultur sowie die Soziokultur. Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zum Land Sachsen-Anhalt aufweisen und von landesweiter, überregionaler oder regionaler Bedeutung und in besonderem Landesinteresse sein.

Die Zuwendung kann bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des zu fördernden Zweckes betragen, wobei Eigenarbeitsleistungen zur Aufbringung des Eigenanteils anerkennungsfähig sind. Zuwendungen beantragen können Vereine, aber auch Privatpersonen und Stiftungen.

Auskünfte erteilt beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) das Referat Kultur, Landesfachstelle für Bibliotheken. Die Verbände bieten darüber hinaus Hilfe bei der Erstellung der Förderanträge an. Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist jeweils der 30. September. Neben der „Kulturförderrichtlinie“ existieren weitere Förderprogramme für die verschiedenen Kulturbereiche. Die Ansprechpersonen der Dachverbände erteilen hierzu im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit weitere Auskünfte.

Aktuelle Antragsformulare für die Kulturförderung finden Sie auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes www.lvwa.sachsen-anhalt.de.


Neben den Förderprogrammen des Landes existieren zahlreiche weitere Unterstützungsangebote. Zwei wichtige Rechercheinstrumente, um das für das eigene Vorhaben geeignete Förderinstrument zu finden, sind die Förderdatenbank des Bundes sowie die Seite des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Weitere Hinweise zu Förderprogrammen finden sich auf dem Engagementportal des Landes Sachsen-Anhalt.